AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Nailart Business e.U. (nachfolgend: „NB“)
Inhaber: Marina Muresan, Bakk. phil.
Röcklbrunnstraße 22b
5020 Salzburg, Österreich
T: +43 662 234953
M: office@nailart.business
Firmenbuchnummer: FN 610067h
UST-ID: ATU69221647
Letztgültige Fassung der AGB: 23.08.2023
1. Allgemein
§ 1.1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen, die NB mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt). Sie gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn NB in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(3) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) „Unternehmer“ im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Das Angebot von NB richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als „Geschäftskunden“ oder „B2B“). Mit der Bestellung oder Registrierung als Kunde, erklären die Kunden jeweils, dass sie ein Geschäftskunde und kein Verbraucher sind.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
(7) Mangels Vereinbarung im Einzelfall, sind die Angebote von NB freibleibend und unverbindlich.
(8) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Dienstleistungen
§ 2.1 Leistungsangebot
(1) NB erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Marketings, Weiterbildung und der Persönlichkeitsentwicklung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet NB nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann NB lediglich anhand von Erfahrungswerten den Erfolg bestimmter Werbe- und Schulungsmaßnahmen prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von NB nicht geschuldet wird.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbe- oder Schulungsmaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus durch den Kunden an NB gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(3) NB erbringt keine rechtlichen oder steuerrechtlichen Leistungen. Es obliegt dem Kunden, rechtliche Aspekte zu klären und rechtsgültige Informationen zur Verfügung zu stellen.
(4) NB erbringt keine Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung. Die Entscheidung zur Umsetzung von erlernten oder vermittelten Maßnahmen sowie deren Umsetzungen obliegt einzig und alleine dem Kunden.
§ 2.2 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stehts vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und verhindert damit die Leistungserbringung durch NB, bleibt der Vergütungsanspruch von NB unberührt.
§ 2.3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen NB und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen NB und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(3) Anmeldeformulare zu unseren Veranstaltungen sind an die oben genannte Anschrift zu senden oder per E-Mail an: office@nailart.business.
§ 2.4 Widerrufsrecht
(1) NB räumt dem Kunden kein vertragliches Widerrufsrecht ein. Aufgrund der Unternehmereigenschaft des Kunden besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
§ 2.5 Preise
(1) Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
(2) Preise für Dienstleistungspakete sowie für individuelle Dienstleistungen, die von NB angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich.
§ 2.6 Honorar
(1) Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, mangels anderslautender Vereinbarung bei Rechnungserteilung grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Vorgehensweise SEPA-Mandat:
Übermittlung des SEPA Mandats vorab an:
marina@nailart.business
und sodann per Post an:
Nailart Business e.U., Röcklbrunnstraße 22b, 5020 Salzburg, Österreich.
Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:
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Ich ermächtige Nailart Business e.U., Röcklbrunnstraße 22b, 5020 Salzburg und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Nailart Business e.U., Röcklbrunnstraße 22b, 5020 Salzburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
———————
(4) NB stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an NB zu überweisen.
(6) Das Dienstleistungshonorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(7) Wurde zwischen NB und Kunden gesondert vereinbart, dass der Honoraranspruch erst nach der Leistung entsteht, so ist NB berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist NB berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
(8) Alle Leistungen von NB, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von NB erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Mangels Vereinbarung hat NB für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
(9) Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
(10) Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von NB schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird NB den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
(11) Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von NB- unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch NB- einseitig ändert oder abbricht, hat er NB die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von NB begründet ist, hat der Kunde NB darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Weiters ist NB bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von NB, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an NB zurückzustellen.
§ 2.7 Fernmündliche Vertragsabschlüsse
(1) Für Vertragsschlüsse mit NB via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Gesprächs unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln.
§ 2.8 Zahlungsverzug
(1) NB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Kunden geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist NB berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z. B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann NB sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
(3) Weiters ist NB nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
(4) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich NB für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von NB aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von (NB) schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
(6) Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt. Mit nicht fristgerechtem Zahlungseingang einer Teilzahlung am Konto von NB, verliert der Kunde seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
§ 2.9 Vertragskündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag für Dienstleistungspakete ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart. Freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(2) Der zeitliche Umfang für individuelle Dienstleistungen wird zwischen NB und dem Kunden im Einzelfall vereinbart. Freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind mangels anderslautender Vereinbarung ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 2.10 Vorzeitige Vertragsauflösung
(1) NB ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
- b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von NB weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von NB eine taugliche Sicherheit leistet;
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn NB fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt;
§ 2.11 Erfüllung
(1) NB wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. NB ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. NB wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
(3) In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit mit NB hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit NB aus wichtigem Grund.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass NB bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird NB innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(5) Ist NB gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von NB unberührt.
§ 2.12 Termine und Verzug
(1) Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von NB schriftlich zu bestätigen.
(2) Verzögert sich die Leistung von NB aus Gründen, die NB nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und NB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Fristen für die Leistungserbringung durch NB beginnen mangels anderslautender Vereinbarung nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei NB eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei NB vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(4) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält NB sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(5) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber NB in Verzug, ist NB berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. NB wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(6) Befindet sich NB in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er NB schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 2.13 Anspruch auf kostenfreie Leistungen
(1) NB räumt dem Kunden keinen Anspruch auf eine kostenlose Dienstleistung ein, selbst dann nicht, wenn mit dieser geworben wird. NB behält sich vor, Kunden vom kostenlosen Angebot auszuschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kunden kostenlose Angebote regelmäßig oder anders als zum Zweck des Portfolio-Kennenlernens in Anspruch nehmen wollen.
3. Agenturleistungen
Beauftragt der Kunde NB für Agenturleistungen, dazu zählen u.a Marketing, Werbemittelerstellung, Online-Präsenzerstellung beauftragt, so gelten ergänzend zu Punkt 2 „Dienstleistungen“ nachfolgende Geschäftsbedingungen:
§ 3.1 Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde NB vorab bereits eingeladen ein Konzept zu erstellen und kommt NB dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
(1) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch NB treten der potentielle Kunde und NB in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
(2) Der potentielle Kunde anerkennt, dass NB bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
(3) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von NB ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
(4) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
(5) Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von NB im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
(6) Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von NB Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies NB binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
(7) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass NB dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass NB dabei verdienstlich wurde.
(8) Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei NB ein.
§ 3.2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, einer allfälligen Auftragsbestätigung durch NB, oder durch ein Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Der Vertrag kommt dabei nach § 1.3 zustande. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NB. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von NB.
(2) Alle Leistungen von NB (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
(3) Der Kunde wird NB zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird NB von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von NB wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
(4) Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. NB haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird NB wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde NB schad- und klaglos; er hat NB sämtliche Nachteile zu ersetzen, die NB durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, NB bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt NB hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
§ 3.3 Geistiges Eigentum und Urheberrecht
(1) Alle Leistungen von NB, einschließlich jener aus Schulungs/Ausbildungs- und Workshopunterlagen, Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von NB und können von NB jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von NB ausschließlich innerhalb des eigenen Unternehmens nutzen.
(2) Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von NB setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von NB dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von NB, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
(3) Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von NB, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von NB und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. NB ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
(4) Für die Nutzung von Leistungen von NB, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von NB erforderlich. Dafür steht NB und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(5) Für die Nutzung von Leistungen von NB bzw. von Werbemitteln, für die NB konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Leistungsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von NB notwendig.
(6) Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht NB im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Leistungsvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
(7) Der Kunde haftet gegenüber NB für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
§ 3.4. Kennzeichnung
(1) NB ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf NB und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
(2) NB ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
§ 3.5 Werbemaßnahmen In Online Medien (Social Media Kanäle & Pay-per-Click)
(1) NB weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von NB nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. NB arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. NB beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann NB aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
4. Warenhandel
§ 4.1. Allgemein
(1) Dieser Abschnitt der AGBs bezieht sich auf alle Verkäufe von physischen Waren, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen sowie auf, durch Anbieter verkaufte Ersatz- und Umbauteile zu gelieferten Waren und/oder im Rahmen von Servicearbeiten durch Anbieter ein- oder verbaute Ersatz- und Umbauteile. Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Dienstleistungen, Dienstleistungspakete oder Vermittlungsleistungen von Anbieter.
(2) Die Darstellung der Produkte im Shop, auf Webseiten, per E-Mail und in digitalen gedruckten Broschüren, bzw. Katalogen oder vergleichbaren Produktpräsentationen des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und damit des Angebotes des Kunden dar.
(3) Die Kunden sind verantwortlich, dass die von ihnen bereitgestellten Angaben zutreffend sind und etwaige Änderungen dem Anbieter mitgeteilt werden, wenn sie zu dessen Vertragserfüllung erforderlich sind. Insbesondere haben die Kunden sicher zu stellen, dass die angegebenen E-Mail- und Lieferadressen zutreffend sind und etwaige Empfangsverhinderungen, die Kunden zu vertreten haben, entsprechend berücksichtigt werden (z. B. durch Kontrolle des Spamordners der verwendeten E-Mailsoftware).
§ 4.2 Bestellvorgang und Vertragsschluss
(1) Webshop: Indem der Kunde auf die, den Bestellvorgang abschließende Schaltfläche klickt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Erwerb der sich im Warenkorb befindlichen Produkte gegenüber dem Anbieter ab.
(2) E-Mail: Indem der Kunde eine E-Mail an Anbieter schickt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Erwerb der sich in der E-Mail befindlichen Produkte gegenüber dem Anbieter ab.
§ 4.3 Informationen zu Preisen und Versandkosten
(1) Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.)
(2) Die zusätzlich zu dem Verkaufspreis anfallenden Liefer- und Versandgebühren werden dem Kunden bei der jeweiligen Produktbeschreibung und vor der Bestellabschluss mitgeteilt, bzw. verlinkt.
(3) Bei einer Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), können zusätzliche Steuern (z. B. Einfuhrzölle) oder Kosten (z. B. Bankgebühren) anfallen. Diese Aufwendungen werden nicht über den Anbieter abgeführt, sondern sind durch den Kunden bei den zuständigen Steuer- oder Zollbehörden zu begleichen. NB empfiehlt den Kunden sich über die möglichen weiteren Kosten bei den zuständigen Behörden und anhand der für die Kunden jeweils geltenden Landesvorschriften zu informieren.
§ 4.4 Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten.
(2) Beim Einsatz von Finanzinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern, gelten im Hinblick auf die Bezahlung zusätzlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister. Kunden werden gebeten diese Regelungen und Hinweise als auch Informationen im Rahmen des Bezahlungsvorgangs zu beachten. Dies insbesondere, weil die Zurverfügungstellung von Zahlungsmethoden oder der Ablauf des Zahlungsverfahrens auch von den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Finanzinstituten und Zahlungsdienstleister abhängig sein können (z. B. vereinbarte Ausgabelimits, ortsbeschränkte Zahlungsmöglichkeiten, Verifizierungsverfahren, etc.).
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass er die ihm obliegenden Voraussetzungen erfüllt, die zur erfolgreichen Bezahlung mittels der gewählten Zahlungsart erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die hinreichende Deckung von Bank- und anderen Zahlungskonten, Registrierung, Legitimierungen und Autorisierung bei Bezahldiensten sowie die Bestätigung von Transaktionen.
(4) Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Kunden, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Kunden nicht durchgeführt oder zurück gebucht werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte „Pre-Notification“).
(5) Sofern NB seinen Zahlungsanspruch gegenüber den Kunden an Zahlungsdienstleister abtritt, kann die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an den jeweiligen Zahlungsdienstleister geleistet werden. Die Vertragspflichten des Anbieters gegenüber dem Kunden, insbesondere die Leistungs- und Gewährleistungspflichten, Beachtung von Widerrufen sowie vertragliche Nebenpflichten, werden durch die Abtretung nicht beeinflusst.
(6) NB behält sich vor, Zahlungsarten nur ab oder bis zu einem bestimmten Bestellwert anzubieten. In diesem Fall wird NB die Kunden auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung bis zum Beginn des Bestellvorgangs hinweisen.
(7) Vorkasse – Wurde Zahlung per Vorkasse mittels einer Banküberweisung vereinbart, wird der Zahlungsbetrag, vorbehaltlich einer ausdrücklich getroffenen anderslautenden Vereinbarung, bereits mit Vertragsschluss fällig. NB teilt dem Kunden seine Bankverbindung mit. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Wenn die Vorkassezahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Anbieter eingegangen ist, tritt NB vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Anbieter keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Kunden und Anbieter ohne weitere Folgen erledigt.
(8) SEPA Lastschriftverfahren – Mit der Abgabe der Bestellung erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird NB berechtigt, die Zahlungstransaktion einzuleiten, wodurch das Bankkonto des Kunden automatisch belastet wird. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden und kann z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB erfolgen. Die Frist für die Vorabkündigung des über das Datum der Belastung des Bankkontos beträgt 5 Tage (bezeichnet als „Pre-Notification-Frist“). Der Rechnungsbetrag wird nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist.
(9) Kreditkartenzahlung – Mit Abgabe der Bestellung geben Kunden ihre Kreditkartendaten an. Die Kreditkarte des Kunden wird unmittelbar nach Abschluss der Bestellung und nach dessen Autorisierung als rechtmäßiger Karteninhaber belastet.
(10) Klarna – Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Klarna AB, Sveavägen 46, Stockholm, Schweden (nachfolgend: „Klarna“) mittels der bereitgestellten, bzw. von Kunden gewählten Art der Klarna-Zahlung durchgeführt. Es gelten die Nutzungsbedingungen von Klarna, die bei https://www.klarna.com/de/ eingesehen werden können und dem Kunden im Rahmen des Zahlungsprozesses mitgeteilt werden.
(11) Klarna PayNow Lastschrift – Der Kunde erteilt Klarna ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird Klarna berechtigt, die Zahlungstransaktion einzuleiten, wodurch das Bankkonto des Kunden automatisch belastet wird. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“).
(12) Klarna Rechnung – Voraussetzung ist eine erfolgreiche Prüfung der Adresse und der Bonität des Kunden durch Klarna. Bei einem Rechnungskauf erhalten die Kunden zuerst die Ware. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern im Rahmen des Zahlungsvorgangs nichts anderes vereinbart wurde. NB tritt seinen Zahlungsanspruch an Klarna ab. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur an Klarna entsprechend den Konditionen von Klarna erfolgen.
(13) PayPal – Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend: „PayPal“) mittels der bereitgestellten, bzw. von Kunden gewählten Art der PayPal-Zahlung durchgeführt. Kunden werden am Ende des Bestellvorgangs direkt zu PayPal weitergeleitet. Für Kunden, die über ein PayPal-Konto verfügen, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen von PayPal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Sofern Kunden PayPal’s Dienste in Anspruch nehmen, ohne über ein PayPal-Konto zu verfügen, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Übersicht aller Bedingungen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
(14) PayPal Plus (PayPal) – Der Kunde muss über ein PayPal-Konto verfügen und bezahlt mittels des Paypal-Transaktionsvorgangs den geschuldeten Betrag.
(15) PayPal Plus (Lastschrift) – Der Kunde kann mittels des Lastschriftverfahrens von PayPal auch dann bezahlen, wenn er über kein PayPal-Konto verfügt. Der Kunde erteilt PayPal ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird PayPal berechtigt, die Zahlungstransaktion einzuleiten, wodurch das Bankkonto des Kunden automatisch belastet wird. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“).
(16) PayPal Plus (Kreditkarte) – Der Kunde kann mittels der Kreditkarte via PayPal auch dann bezahlen, wenn er über kein PayPal-Konto verfügt. Der Kunde muss sich zur Durchführung der Zahlung als rechtmäßiger Karteninhaber ausweisen, bevor die Zahlungstransaktion durchgeführt und das Konto des Kunden automatisch belastet wird.
(17) PayPal Plus (Kauf auf Rechnung) – Der Kunde kann einen Rechnungskauf via PayPal auch dann durchführen, wenn er über kein PayPal-Konto verfügt. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Prüfung der Adresse und der Bonität des Kunden durch Paypal. NB tritt die Zahlung an PayPal ab. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur an PayPal entsprechend den Konditionen und dem gewählten, bzw. genannten Zahlungsziel von PayPal erfolgen. Es gelten die Nutzungsbedingungen von PayPal für den Kauf auf Rechnung: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms.
(18) Barzahlung bei Abholung der Ware – Die Bezahlung erfolgt bar bei Abholung der Ware.
(19) Stripe – Die Nutzung von Stripe kann, abhängig von den gewählten Zahlungsarten, die Registrierung für diese Zahlungsart voraussetzen. Die Zahlungstransaktion wird auf Grundlage der Konditionen von Stripe durchgeführt, die dem Kunden auch im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt werden. Weitere Informationen und Bedingungen: https://stripe.com/de.
(20) Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist NB berechtigt Mahnkosten in pauschaler Höhe von 20 Euro geltend zu machen. Den Kunden bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
(21) NB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Kunden geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist NB berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z. B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.
§ 4.5 Eigentumsvorbehalt
(1) Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten die folgenden Regeln für die Produkte, die bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters bleiben (im Folgenden „Vorbehaltsware“ genannt). Tritt NB in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
(2) NB behält sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen.
(4) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt NB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(5) Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Anbieters stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
(6) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter ab. NB ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(7) NB verpflichtet sich, die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
§ 4.6 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Die bestellten Waren werden an die angegebene Lieferanschrift geliefert, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Wird eine Abholung der Ware durch den Kunden vereinbart, informiert NB den Kunden über die Abholbereitschaft der Ware an dem vereinbarten Abholort. Hierbei entstehen dem Kunden, vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung, keine Versandkosten.
(3) Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferversuch scheitern, bleibt der Kaufvertrag weiterhin aufrecht. Es obliegt dem Kunden, mangels anderslautender Vereinbarung die Auslieferung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu organisieren. Bis zum Zeitpunkt der Auslieferung anfallende Lagerkosten werden dem Kunden seitens Anbieter mit 6 Euro pro Tag in Rechnung gestellt.
(4) Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil NB mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Belieferung und ein ihm mögliches sowie zumutbares Bemühen, nicht beliefert wird, kann NB vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird NB den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung einer vergleichbaren Ware vorschlagen. Wenn keine vergleichbare Ware verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung einer vergleichbaren Ware wünscht, wird NB dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten
(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat NB gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist NB berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Anbieter zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Anbieter durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
(6) Für Kunden, die Unternehmer sind gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Kunden übergeht, sobald NB die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, sind keine Fixtermine.
§ 4.7 Digitale Inhalte
(1) „Digitale Inhalte“ sind Inhalte, wie z. B. Software, Video- sowie Bild- und Audioinhalte oder E-Books, wenn sie digital, z. B. als Download oder Stream bereitgestellt werden (d. h. nicht auf Datenträgern, wie z. B. CDs oder BlueRays, geliefert werden bzw. nicht als Service oder Dienstleistung angeboten werden).
(2) Die Regelungen dieser AGB sind auf den Verkauf digitaler Inhalte entsprechend anwendbar.
(3) Die digitalen Inhalte werden dem Kunden in Form einer Möglichkeit sie herunterladen zu können, bereitgestellt.
(4) Die digitalen Inhalte werden dem Kunden mittels einer E-Mail an die angegebene E-Mailadresse zugesendet.
(5) NB ist berechtigt digitale Inhalte nachträglich anzupassen und zu verändern, sofern dies für den Anbieter geboten ist (z. B. Aktualisierungen technischer Natur, Korrekturen sprachlicher Natur oder zwingende gesetzliche Gründe, die eine Anpassung von Inhalten erforderlich machen) dem Kunden zumutbar ist und die vertragsgemäße Nutzung der Produkte sowie das vertragliche Gleichgewicht nicht beeinträchtigt werden.
§ 4.8 Waren mit digitalen Elementen
(1) Eine „Sache mit digitalen Elementen“ ist eine Sache, d. h. körperliche Ware, die in einer solchen Weise digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen (nachfolgend bezeichnet als „digitale Produkte“) enthält oder mit ihnen verbunden ist, dass sie ihre Funktionen ohne diese digitalen Komponenten nicht erfüllen kann.
§ 4.9 Abonnements von Waren
(1) Als „Abonnement von Waren“ wird der regelmäßige Bezug von physischen Waren, digitalen Produkten sowie Waren mit digitalen Elementen durch „Abonnenten“ (wie Kunden im Rahmen von Abonnementverträgen bezeichnet werden) im Rahmen einer laufenden Vertragsbeziehung (auch bezeichnet als „Abonnementvertrag“) über einen festgelegten Zeitraum hinweg (auch bezeichnet als „Bezugszeitraum“) verstanden
(2) Ein Abonnementvertrag verpflichtet den Anbieter zur Lieferung der von dem Abonnementvertrag umfassten Leistungen oder Vornahme sonstiger Handlungen zu den vereinbarten Zeitpunkten oder Intervallen und innerhalb des vereinbarten Bezugszeitraums. Die Details zu den einzelnen Abonnements werden jeweils bei deren jeweiligen Angeboten angegeben.
(3) Die Kündigung erfolgt zum nächsten Leistungs- oder Liefertermin oder der nächsten Lieferung innerhalb des Bezugszeitraums.
(4) Abonnements werden jeweils zu Beginn des Bezugszeitraums im Voraus abgerechnet.
(5) Nach der Kündigung vor Ablauf des Bezugszeitraums, wird dem Abonnenten das auf den verbleibenden Bezugszeitraum entfallende und im Voraus bezahlte Entgelt erstattet.
(6) Testabonnements gehen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern sie nicht innerhalb des Testzeitraums gekündigt werden.
(7) Der Abonnent teilt dem Anbieter Änderungen der Liefer- oder Zustelladresse unverzüglich mit und ist andernfalls für Lieferhindernisse aufgrund der unterbliebenen Mitteilung verantwortlich.
(8) Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Abonnementvertrages bleibt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorbehalten.
(9) Abonnementverträge können in Textform gekündigt werden (z. B. E-Mail).
(10) Sofern bei jeweiligem Angebot nicht anders angegeben, beträgt die Bezugsdauer von Abonnements ein Jahr.
(11) Sofern im Rahmen der Produktbeschreibung kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Abonnementvertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um ein Jahr.
(12) Sofern bei jeweiligem Angebot nicht abweichend geregelt, beträgt die Kündigungsfrist ein Monat
(13) Bei periodischen Lieferungen oder Erscheinungen, erfolgt die Lieferung zu dem nächsten Liefer-, bzw. Erscheinungsdatum sofern der Abonnementvertrag fünf Werktag vor dem Liefer-, bzw. Erscheinungsdatum abgeschlossen wurde.
§ 4.10 Herstellung und Verarbeitung von Waren nach Vorgaben des Kunden
(1) Beinhaltet die vertragliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, dass NB die physische Ware, das digitale Produkte sowie Waren mit digitalen Elementen nach Vorgaben des Kunden herstellt oder verarbeitet, ist der Kunde verpflichtet die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Materialien dem Anbieter bereitzustellen sowie Mitwirkungshandlungen anzubieten (nachfolgend zusammenfassend als „Mitwirkung“ bezeichnet).
(2) Der Kunde wird über seine erforderliche Mitwirkung im Rahmen der Produktbeschreibung, bzw. des Bestellprozesses informiert.
(3) Bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten muss der Kunde insbesondere bei der Bereitstellung von Informationen und Materialien das vereinbarte Format, den vereinbarten Übermittlungsweg sowie weitere vereinbarte technischer Vorgaben und Fristen beachten.
(4) Der Kunde verpflichtet sich nur solche Informationen und Materialien bereitzustellen sowie Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, deren vertragsgemäße Verarbeitung durch den Anbieter nicht gegen das geltende Recht sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere sicher zu stellen, dass er über die für die Verarbeitung durch den Anbieter nötigen Nutzungs- und Verfügungsrechte verfügt. NB ist nicht dazu verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Mitwirkung des Kunden zu überprüfen.
(5) NB trägt keine Kosten für die Mitwirkung des Kunden.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter, seine Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung und/oder Ansprüchen von Behörden oder Dritten frei, die im Zusammenhang mit der Mitwirkung des Kunden entstehen und die der Kunde zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch alle erforderlichen und angemessenen Rechtsverteidigungskosten. Ferner unterstützt der Kunde den Anbieter in diesem Fall bei der Abwehr der Ansprüche durch zumutbare und erforderliche Mitwirkungshandlungen sowie Informationen.
(7) NB ist auf Grundlage einer sachgerechten Abwägung berechtigt, Verarbeitungsaufträge, auch nach Vertragsschluss, zurückzuweisen, bei denen NB aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einem Verstoß gegen die geltende Rechtslage, Rechte Dritter oder die guten Sitten ausgehen darf (das gilt insbesondere bei jugendgefährdenden, diskriminierenden, beleidigenden oder verfassungsfeindlichen Informationen und Materialien).
5. Gewährleistung und Haftung
§ 5.1. Haftung
(1) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von NB und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von NB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
(2) Jegliche Haftung von NB für Ansprüche, die auf Grund der von NB erbrachten Leistung (z.B. Schulung, Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn NB ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet NB nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat NB diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von NB. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google und ähnliche Dienstleister nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet NB nicht.
(5) NB vermittelt im Zuge von Ausbildungsmaßnahmen dem Kunden Wissen zu Marketingstrategien und Kampagnenaktivitäten. In Workshops erarbeitete Social Media Werbekampagnen sowie regionale Werbemaßnahmen dienen der methodischen Veranschaulichung von Marketingaktivitäten. NB haftet nicht für die Inhalte der Werbeaktivitäten, noch schuldet NB dem Kunden einen damit verbundenen Werbeerfolg. Mangels anderslautender Vereinbarung, obliegt es dem Kunden, die Rechtskonformität der Werbebotschaften sicherzustellen.
6) NB entwickelt im Auftrag des Kunden Onlinepräsenzen wie z.B. Websites und Social Media Unternehmensseiten auf Facebook. Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. NB ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. NB haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
(7) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, NB ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt NB insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 5.2 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
(3) Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch NB, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
(4) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch NB zu. NB wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde NB alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. NB ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für NB mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
(6) Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung Farbe, etc. sind keine Mängel.
§ 5.3 Produkthaftung
(1) Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
6. Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
(1) Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.
(2) Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurück zu treten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
(3) Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr
(4) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.
7. Änderungen der AGB
(1) NB behält sich das Recht vor, diese AGB im Falle von Dauerschuldverhältnissen (d. h. über einen längeren Zeitraum laufenden Verträgen, in deren Rahmen Leistungen und/oder Gegenleistungen erbracht werden), jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den folgenden Fällen zu ändern:
- a) Wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- b) Wenn die Änderung dem Anbieter dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
- c) Wenn völlig neue Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern;
- d) Wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Kunden ist.
(2) Im Falle von Kunden, die Unternehmer sind, können Änderungen auch neben den genannten Fällen vorgenommen werden, sofern sie für den Kunden zumutbar, angemessen und sachlich gerechtfertigt sind.
(3) NB wird die geänderten AGB mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail gegen die neuen AGB Widerspruch erhebt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird NB die Kunden über die Folgen einer Nichtanfechtung informieren. Die Kunden können den geänderten AGB auch durch ausdrückliche Zustimmung zustimmen.
8. Sonstige Bestimmungen
§ 8.1 Individuelle Vereinbarungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von NB maßgebend.
§ 8.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen
(1) Innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen in die Schweiz erfolgen grundsätzlich nach dem Reverse Charge verfahren, für das NB und der Kunde über eine gültige UID Nummer verfügen müssen. Es obliegt dem Kunden, seine korrekte und gültige UID Nummer bei der Auftragserteilung bekanntzugeben. Der Kunde hat NB hinsichtlich Schadenersatzansprüche Dritter durch die Angabe einer ungültigen UID schadlos zu halten.
§ 8.3 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien auf unsere Interessen Rücksicht nehmen. Insbesondere darf der Kunde keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über uns veröffentlichen / verbreiten und ist verpflichtet, entsprechende Bewertungen und Kommentare über uns auf erstes Anfordern zu entfernen.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, auch dort die Interessen von uns zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 8.4 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an NB die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und NB abzuschließen ist, werden die Parteien eine solche separat treffen.
9. Schlussbestimmungen
§ 9.1 Anzuwendendes Recht
(1) Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen NB und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von NB.
(2) Als Gerichtsstand für alle sich zwischen NB und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von NB sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist NB berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.